ZMF (Info)




INFORMATION

Fort- und Weiterbildung der Bezirkszahnärztekammer Pfalz
für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung (BBA-Z)
zum/zur Zahnmedizinischen Fachassistenten/-in (ZMF)

Kursteile 1 - 6 (bei BZK)
Kursteil   7      (bei LZK)

Anmeldung und Beratung:

Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an:

Bezirkszahnärztekammer Pfalz
Irene Oelmann
Brunhildenstraße 1
67059 Ludwigshafen

Tel.:  06 21 / 59 29 825 – 141
Fax:  06 21 / 59 29 825 – 155
E-Mail: irene.oelmann@bzk-pfalz.de


Kursteile 1-6:

Kursteil 1:        "Karies und Parodontalprophylaxe“

Kursteil 2:        „Abformung, Provisorien, Praxishygiene“

Kursteil 3:        "Füllungsmaterialien, Kofferdam, Röntgen“

Kursteil 4:        "Zahnarztlabor“

Kursteil 5:        „Praxisorganisation und Verwaltung“

Kursteil 6:        "Abrechnung“


Teilnahmegebühren und Leistungsumfang:

Gesamt:          € 3.500,--

--> Hinweis: In diesen Kosten sind enthalten:

Kursgebühren, Prüfungsgebühren, kalte und warme Getränke sowie die Ausstellung je eines Zeugnisses und Zertifikates - es können in einzelnen Kursteilen noch zusätzliche Kosten anfallen, die nicht im Kurspreis enthalten sind, z. B. zur Anschaffung von div. Fachbüchern, spez. Modellen, etc.
(Siehe auch Teilnahmegebühren im Downloadbereich unten)


Zugangsvoraussetzung:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte sowie ein aktuelles Arbeitsverhältnis in einer zahnärztlichen Praxis. ACHTUNG NEU: Für eine Teilnahme ist keine Berufserfahrung mehr erforderlich!


Zahlungsbedingungen/Rücktritt der Teilnehmerin:

Die Anmeldung ist verbindlich und kann kostenfrei nur bis zu einer Frist von 8 Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn storniert werden; bei einem kurzfristigeren Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,-- pro Kursteil fällig.
Bei Nichtantritt eines Kursteiles wird die gesamte Kursgebühr fällig - bei rechtzeitiger Nennung einer Ersatzperson kann die Gebühr auf diese übertragen werden.
Bei Abbruch eines Kursteiles durch den/die Teilnehmer/in besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in bzw. der Arbeitgeber die Zahlungsbedingungen der Bezirkszahnärztekammer Pfalz an.
Die jeweilige Kursgebühr wird bei Kursbeginn erhoben. Der Betrag wird vom Abrechnungskonto des Arbeitgebers abgebucht; bei Selbstzahlern erfolgt Rechnung - zahlbar gem. Rechnungstellung.


Unterrichtszeiten:

Mittwoch:        13.00 - 18.00 Uhr (bzw. 14.00 - 19.00 Uhr)                     

Freitag:           13.00 - 18.00 Uhr (bzw. 14.00 - 19.00 Uhr) 

Samstag:        08.00 - 14.00 Uhr (bzw. 09.00 - 15.00 Uhr)     

ACHTUNG:      Während der Schulferien finden keine Kurse statt!


Lehrgangsort:

Bezirkszahnärztekammer Pfalz, Brunhildenstr. 1, 67059 Ludwigshafen, Zahnärztehaus


Lehrgangsdauer:

ca. 2 Jahre (Kursteil 1-6 - jedoch ohne 7. Abschlusskurs in Mainz)


Lehrgangsziel:

Ziel der Fortbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachassistenten/in (ZMF) ist es, Mitarbeitern/-innen der Zahnarztpraxis einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, der sie befähigt, qualifizierte Funktionen oder Handlungsverantwortung nach Delegation im rechtlich zulässigen Rahmen bei

- begleitenden Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen auf den Gebieten der Prävention und Therapie
- Tätigkeiten der Praxisverwaltung und Organisation
- der Mitwirkung in der Ausbildung der Auszubildenden

zu übernehmen. 


Teilnehmerzahl:

Je nach Kursteil 16 - 25 Personen


Förderung:

Ein Antrag auf Aufstiegsförderung (Stipendium) kann bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz gestellt werden (Voraussetzung: Noch keine 25 Jahre alt, Abschlusszeugnis Durchschnittsnote besser als 1,9).
(Siehe auch www.sbb-stipendien.de)

Außerdem kann beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung in Rheinland-Pfalz ein „Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG“ gestellt werden.
(Siehe auch unter www.meister-bafoeg.info/de)


Kursunterlagen:

Die Kursunterlagen der Referenten der BZK Pfalz unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. Die BZK Pfalz behält sich insoweit alle Rechte vor. Ton-, Bild- und Videomitschnitte sind nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung entstehen rechtliche Konsequenzen.


Abschluss:

Die neue Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische Fachassistentin“ (ZMF) wird erst nach erfolgreicher Beendigung aller 7 Kursbausteine erreicht.
Kursteile 1-6 enden mit je einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der Bezirkszahnärztekammer Pfalz; der 7. Baustein findet bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in Mainz statt und endet ebenfalls mit einer schriftl./mündl. Prüfung.
Erst nach erfolgreicher Abschlussprüfung des 7. Bausteins darf die neue Bezeichnung ZMF geführt werden. Bei Nichtbestehen kann jeder Kursteil zweimal wiederholt werden.

(Hinweis: Es können auch Einzelkurse belegt werden – Dauer 3 Monate pro Kursteil. Jeder Kursteil schließt mit einer schriftlichen/mündlichen Prüfung ab und der/die Absolvent/in erhält im Anschluss ein Zeugnis sowie ein Zertifikat.
ACHTUNG: Noch  K E I N E  ZMF !!!)


Anmerkung für den Praxisinhaber:

Grundvoraussetzung zur Teilnahme Ihrer/s Zahnmedizinischen Fachangestellten an dieser Aufstiegsfortbildung ist die Verpflichtung des/r Praxisinhabers/in, einmalig an einem Einführungsseminar im Rahmen der Berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung (BBA-Z) teilzunehmen.
Die Einführungsseminare (1/2-tägiges Seminar) werden jährlich routierend von einer der Bezirkszahnärztekammern Mainz, Ludwigshafen, Koblenz oder Trier angeboten und per BZK-Rundschreiben bekannt gegeben. Die Teilnahmegebühr beträgt 50,-- €/Person. Es werden 3 Fortbildungspunkte vergeben. Das Einführungsseminar kann auch in einem anderen Kammerbereich absolviert werden (Nachweis erforderlich!).

 

⇒ Themenbereiche ZMF

⇒ Teilnahmegebühr ZMF-Kurse 1-6

⇒ ZMF - Anmeldeformular

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