Der zum 01.01.2020 vorgesehene verpflichtende Versand von digitalen Röntgenbildern im Dicomformat ist kurzfristig  ausgesetzt worden. Vermutlich wird die entsprechende Norm  nur für die digitalen Röntgeneinrichtungen, die nach dem 31. März 2020 erstmalig in Betrieb genommen werden, zur Anwendung kommen.

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