CORONAVIRUS - neueste Informationen der LZK und KZV Rheinland-Pfalz, der Landesregierung RLP & der BZÄK

 

 

 

Covid 19: Aktualisierte Empfehlungen der Landeszahnärztekammer  Rheinland-Pfalz (20.04.2020)

 

Hinweise der KZV  Rheinland-Pfalz zum Corona-Virus

https://www.kzvrlp.de/mitglieder/coronavirus/

 

Informationsportal der Landesregierung Rheinland-Pfalz zum Corona-Virus

 https://www.rlp.de/index.php?id=33381

 

Informationen von Bundeszahnärztekammer und KZBV zum Corona-Virus

Aktuelle Änderungen zum Coronavirus auf der BZÄK-Website (https://www.bzaek.de/coronavirus):

  • auf der Seite „Informationen zur GOZ“ wurden die FAQ zu „COVID 19 und erhöhte Hygienekosten“ ergänzt um die Frage: „Kann die Hygienepauschale bei GKV-Patienten (mit Zusatzversicherung) auch im Falle einer "Mischberechnung", z.B. Mehrkostenfüllungen, anders- oder gleichartiger Zahnersatz, Zusatzleistung bei Kassen-Endo usw. angesetzt werden?“ (02.06.): https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html

 

 

 

05.05.2020

   Die BZÄK-Information "Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis" wurde überarbeitet und aktualisiert (05.05.):  https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf

 

05.05.2020

Statement von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV zu der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung: 

https://www.kzbv.de/20200504-statement-covid-19-vst-schutzv-kzbv-esser.download.5f83d8ad8affb219158eee3af94d8d57.pdf

 

Ergänzende Unterlagen zur COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung:

https://www.kzbv.de/pm-schutzschirm-zahnarztpraxen

20.04.2020  13.30 Uhr

Stellungnahme zum Referentenentwurf

SARS-CoV-2-Versorgungs­strukturen-Schutzverordnung

https://www.kzbv.de/sars-cov-2-versorgungsstrukturen-schutzverordnung.1386.de.html

17.04.2020

  •  neu erstellt wurde eine Positionierung zu „Behandlung nur noch in Notfällen? Ist es gerechtfertigt, zahnmedizinische Behandlung nur noch auf Notfälle zu reduzieren?“ (17.04.):

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/behandlung-nur-noch-in-notfaellen.html

 

  •  Ein Ablaufplan zum An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung wurde eingestellt (16.04.)

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Ablaufplan_An_Ablegen_Schutzausruestung.pdf

 

  • Die Rubrik „Praxisbetrieb“ wurde um "Weitere Informationen Kurzarbeitergeld und Arbeitsrecht" aktualisiert (16.04.):

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.html

 

  •  Die BZÄK-Umfrage zur Situation in den Praxen ist eingestellt (08.04.)

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/umfrage.html

 

  •  Weiterhin hat das RKI seine „Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang COVID-19“ aktualisiert (14.04.), durch die Verlinkung der BZÄK auf das RKI ist automatisch diese neue Information beigeordnet:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.html

 

08.04.2020/30.04.2020

PKV und Bundeszahnärztekammer vereinbaren Extravergütung für den Corona-Schutz

 

Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die Bundeszahn­ärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenver­sicherung (PKV) daher eine pragmatische Lösung zur Über­nahme der damit verbundenen Mehrkosten für die Praxen abge­stimmt. Ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen.

 

In ihrem gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe rasch eine Lösung vereinbart, um die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutz­kleidung und Hygieneaufwand zu erstatten. Diese Extravergü­tung in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.

 

PKV und BZÄK werten das Ergebnis als starkes Signal aller Beteiligten, dass der private Sektor gemeinsam und konstruktiv Lösungen findet, um die zahnärztliche Versorgung zu sichern.

 

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen wurde nach der GOZ-Novellierung 2013 von BZÄK und PKV-Verband sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern eingerichtet, um im partnerschaftlichen Miteinander Rechtsunsicherheiten in Gebüh­renfragen zu beseitigen. Das Gremium soll Fragen der grundsätz­lichen Auslegung der GOZ, der Qualitätssicherung sowie der Leistungsdefinitionen diskutieren und möglichst einvernehmlich beantworten.

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/COVID_Hygienekosten_GOZ.pdf 

Hinweis der GOZ-Stelle:

Wenn Sie die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog in Ansatz bringen, kann jedoch nicht gleichzeitig ein erhöhter Hygieneaufwand als ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 aufgeführt werden. Die alleinige Anwendung des § 5 zur Faktorsteigerung aufgrund des erhöhtes Hygieneaufwandes ist aber weiterhin möglich. D.h. entweder Pauschale oder Faktorsteigerung. Die Pauschale kann pro Sitzung berechnet werden und ist vorerst auf den Zeitraum 08.04.2020 bis 31.07.2020 beschränkt.

30.04.2020

https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html 

08.04.2020

Schutzausrüstung für Zahnärzte in Schwerpunktpraxen auf dem Weg!
Erste Lieferungen für akute Notfallversorgung


Köln/Berlin, 8. April 2020 – Durch gemeinsame intensive Anstrengungen ist es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen, die bis dato fehlende Schutzausrüstung für unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen von Patientinnen und Patienten zu beschaffen und bereitzustellen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) betroffen sind oder bei denen ein Verdacht hierfür besteht. Das teilte die KZBV am Mittwoch mit.
„Vor kurzem haben wir erste Auslieferungen der dringend benötigten Schutzausrüstungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vornehmen können, die diese an die Schwerpunktpraxen verteilen werden“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „In den kommenden Tagen werden wir die KZVen zudem mit zertifizierten FFP2-Masken, Schutzanzügen und Gesichtsvisieren beliefern, die die KZBV beschaffen konnte. Damit sind die von den KZVen eingerichteten 170 Schwerpunktpraxen in den Ländern dann vollumfänglich einsatzbereit. Diese Praxen sind ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten vorgesehen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus  betroffen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht  besteht.“
Das Ministerium sowie auch die KZBV stimmen in der aktuellen Pandemie-Situation darin überein, dass das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen für Patientinnen und Patienten, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert werden muss. „Aus diesem Grund soll die Schmerz- und Notfallbehandlung infizierter, unter häuslicher Quarantäne stehender Patienten sowie von Corona-Verdachts-Fällen ausschließlich in bundesweit etwa 30 Behandlungszentren an Universitätszahnkliniken, Kliniken mit einer Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kliniken mit einem Fachbereich Zahnmedizin sowie in etwa 170 speziellen Schwerpunktpraxen erfolgen, die zuvor von den KZVen festgelegt wurden,“ sagte Eßer.
„Unter Beachtung der hohen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die in Zahnarztpraxen in Deutschland zum Standard gehören, ist die erforderliche Versorgung von Patienten ohneSymptomatik einer Coronavirus-Infektion sichergestellt. Wir bitten aber alle Patientinnen und Patienten voreiner Behandlung mit der jeweiligen Zahnarztpraxis telefonisch Kontakt aufzunehmen und alles Weitere zu besprechen.“
Hintergrund: Informationen der KZBV zur Coronavirus-Pandemie
Die KZBV hat unter der Sonder-Website www.kzbv.de/coronaviruszahlreiche gesicherte Informationen zum Thema SARS-CoV-2 für Praxen und Patienten zusammengetragen. Zudem sind dort spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Zahnärztekammern abrufbar.

 

31.03.2020

Coronavirus - Handout für Zahnarztpraxen

https://www.kzbv.de/RSS-Feed-Link.1384.de.html

 

31.03.2020

heute erhalten Sie wieder die Information, welche Änderungen zum Coronavirus auf der BZÄK-Website (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen wurden (letzte Information am 26.03.20):

·        Seite „Risikomanagement“ zum Infektionsrisiko aktualisiert (27.03.): https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.html

 

27.03.2020

Die BZÄK hat eine umfangreiche „Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler“ erstellt: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-des-bundes.html

·             Der BFB hat mit fachlicher Unterstützung der BZÄK die hilfreiche „Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler“ erstellt  https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-der-bundeslaender.html

·             Die BZÄK Information "Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis" wurde überarbeitet: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf

·              Das RKI hat seine Kriterien geändert, nach denen mögliche Verdachtsfälle bewertet werden. Das Kriterium, dass Menschen in Risikogebieten gewesen sein müssen, entfällt ab sofort. Die BZÄK hat dementsprechend alle Unterlagen geändert.

·              Die FAQ wurden aktualisiert bei: "Kann bei zahnärztlichen Routinebehandlungen durch routinemäßige Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Übertragung des SARS-CoV-2 vermieden werden?" und  "Muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?":  https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html

·              Die Quarantäneregeln für medizinisches Personal wurden entsprechend dem RKI geändert:  https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/quarantaene.html

 

24.03.2020

 

Berlin, 24. März 2020 – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich gleichermaßen zu bedenken. Sie unterstützt daher die dahingehende Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) angesichts des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes ausdrücklich.

Dies kann nicht nur Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten sein. So wie die medizinische Versorgung allen offen steht, müssen auch finanzielle Hilfen durch alle getragen werden – dies gilt besonders im Falle der Zahnärzteschaft, deren Einnahmen wesentlich auf privaten Leistungen beruhen. Private und gesetzliche Einnahmen fallen in der Corona-Krise in dramatischem Ausmaß weg. Das stellt viele Praxen vor existenzielle Probleme.

 

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: „Durch die Corona-Krise geraten viele Praxen in einen wirtschaftlich gravierenden Engpass. Steuert hier die Bundesregierung nicht gegen, droht vielen Praxen die Insolvenz bzw. frühzeitige Aufgabe. Alleine schon mit der großen Unsicherheit über die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit stehen heute neben den Arbeitsplätzen in den betroffenen Praxen auch unzählige Arbeitsplätze im Zahntechnikerhandwerk und in Dentalhandel und Industrie auf dem Spiel.

Das Gesundheitssystem in Deutschland lebt von der Solidarität und dem Zusammenspiel aller darin Tätigen. Die über 70.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten gemeinsam mit ihren mehr als 220.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten einen wichtigen Beitrag in diesem System. Wird hier nicht genügend geholfen, besteht die Gefahr, dass ein irreparabler Schaden für die Versorgung der Bevölkerung entsteht.

Ich zolle allen Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Praxisteams größten Respekt, unter den derzeitigen erschwerten Arbeitsbedingungen ihre Patienten weiter zu versorgen und danke ihnen allen für ihren unermüdlichen Einsatz in der derzeitigen Ausnahmesituation!“

Versorgungssicherheit braucht finanzielle Planungssicherheit!
Die KZBV zum COVID-19
Krankenhausentlastungsgesetz
Berlin, 24. März 2020 – Angesichts des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in demdie Zahnärzteschaft nicht berücksichtigt wurde, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer Forderung Nachdruck verliehen, Zahnarztpraxen bei geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung unbedingt zu berücksichtigen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die Zahnärzteschaft leistet auch und gerade in dieser bedrohlichen Krise hervorragendes und mobilisiert alle Kräfte und Reserven, um auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Menschen in unserem Land im erforderlichen Umfang zahnärztlich zu versorgen. Zunehmend vielen Praxen würde aber über kurz oder lang die Luft ausgehen, da ihre Einnahmebasis fast vollständig weggebrochen ist. Um unserem Sicherstellungsauftrag weiter nachkommen zu können, müssen die Praxen zumindest soweit abgesichert sein, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.“
Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Praxispersonal seien stark verunsichert und besorgt, den Praxisbetrieb nicht mehr lange wirtschaftlich aufrechterhalten zu können. „Diese Sorgen sind absolut nachvollziehbar und berechtigt. Vielfach droht Kurzarbeit und zunehmend viele Praxen sind schon in wenigen Wochen von der Insolvenz bedroht und werden - ohne Unterstützung - dauerhaft aus der Versorgung verschwinden“, warnte Eßer.
Sowohl die flächendeckende Versorgung als auch die gute zahnärztliche Infrastruktur stünden dann auf dem Spiel, die das Gesundheitswesen jedoch beide in der Zeit nach der Krise dringend braucht. Die KZBV drängt deshalb auf schnelle, unbürokratische Hilfe. „Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Ich appelliere noch einmal eindringlich an Bundesminister Spahn, die zahnärztliche Versorgung möglichst bald ebenfalls unter einen finanziellen Schutzschirm zu stellen. Um unsere Versorgung für die Patienten unter schwierigsten Bedingungen weiter leisten zu können, sind wir auf die Ausweitung des finanziellen Schutzschirms für Zahnarztpraxen zwingend angewiesen“, betonte Eßer.

20.03.2020

Gemeinsame Presseinformation

Coronavirus: Zahnärztliche Versorgung soll bundesweit aufrechterhalten werden

Zahnärzteschaft stellt Maßnahmenpaket vor

 

Köln/Berlin, 20. März 2020 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland gewährleistet wird. Der Schutz von Patientinnen, Patienten und Praxisteams hat dabei höchste Priorität. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem auch die Versorgung akuter zahnärztlicher Notfallbehandlungen von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren.

 

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir werden unsere Aufgabe als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich wahrnehmen und alles Erdenkliche tun, um die zahnärztliche Versorgung trotz der fortschreitenden Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 sicherzustellen. Das Wohl und die Zahngesundheit unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei im Fokus aller Anstrengungen. Gleichzeitig müssen wir für unsere Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung tragen, um die Versorgung aufrecht erhalten zu können. Dabei sind wir auf die aktive Mithilfe der Patienten in besonders hohem Maße angewiesen. Patientinnen und Patienten, die bereits Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege zeigen, also Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit und Appetitlosigkeit, sollten sich - soweit kein akuter Notfall vorliegt -erst nach Abklingen der Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen. Am besten ist es, wenn sich jede Patientin und jeder Patient vor einer Behandlung noch einmal mit seiner Zahnarztpraxis in Verbindung setzt und individuell abklärt, ob der geplante Termin tatsächlich wahrgenommen werden soll.“

 

Die KZBV arbeitet mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.

 

Infizierte oder unter Quarantäne gestellte Patienten, die unter Zahnschmerzen oder einem akuten zahnärztlichen Notfall leiden, sollen sich zunächst mit ihrem Hauszahnarzt oder der entsprechenden Hotline bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder oder den Landeszahnärztekammern in Verbindung setzen, die dann die notfallmäßige Behandlung veranlassen. Die Telefonnummern von KZVen und Kammern sind unter www.kzbv.de/coronavirus und unter www.bzaek.de/coronavirus veröffentlicht.

 

Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer: „Die Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 ist zurzeit überaus dynamisch, die Lage ändert sich täglich. Das stellt Gesundheitssystem und -politik vor große Herausforderungen. Die BZÄK ist im engen Austausch mit der KZBV, um sie darin zu unterstützen, die zahnmedizinische Versorgung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Dazu müssen bestimmte Maßnahmen und Empfehlungen beachtet werden, die BZÄK, KZBV und RKI zusammengestellt haben. Zudem sind wir im ständigen Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern, Stakeholdern im Gesundheitswesen und den (Landes-) Zahnärztekammern, um konzertiert reagieren zu können. Die BZÄK kümmert sich bestmöglich um die Probleme der Zahnarztpraxen und stellt diesen auf ihrer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Alle unsere Ressourcen sind darauf ausgerichtet, die Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land zu unterstützen, Fragen zu beantworten und Unsicherheiten zu begegnen. Bei noch ungeklärten Fragen stehen wir mit den jeweils zuständigen Stellen in Verbindung, um weitere relevante Informationen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erhalten.“

 

Sonder-Websites von KZBV und BZÄK online

KZBV und BZÄK haben Sonder-Websites zu dem Thema SARS-CoV-2/COVID-19 geschaltet, die fortlaufend aktualisiert werden. Unter www.kzbv.de/coronavirus sowie www.bzaek.de/coronavirus sind zahlreiche gesicherte Informationen zusammengetragen. Dazu zählen aktuelle Hinweise des Robert Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 

Zudem sind dort spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Kammern der Länder abgebildet. Zu dieser Übersicht sowie zu weiteren Maßnahmen für die Versorgung stehen KZBV und BZÄK in ständigem Kontakt, um Praxen und Patienten so direkt wie möglich über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten und einen gleichlautenden Informationsstand für die zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.

 

18.03.2020

heute erhalten Sie wieder unsere Information, welche Änderungen zum Coronavirus auf der BZÄK-Website (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen wurden:

 

 

 

17.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Änderungen wurden auf der Unterseite zum Coronavirus der BZÄK-Website (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen:

 

-      Bündelung mehrerer Informationen unter dem Schlagwort „Praxisbetrieb“: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.html

-      Text auf der Seite https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.html geändert laut Aktualisierung der RKI-Seite (Gefährdung hoch) sowie das PDF zum Risikomanagement entsprechend geändert.

-      Neue Fragen und Antworten unter den FAQs ergänzt: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html

-      Praxisaushang STOP aktualisiert: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/STOP-.pdf

 

Die BZÄK hat  FAQ zu Sars-CoV-2/COVID 19 eingestellt unter der Sonderseite Corona, diese werden bei Bedarf sukzessive erweitert.

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene/sars-cov-2covid-19.html

 

Auch das Positionspapier „Risikomanagement in Zahnarztpraxen“ wurde aktualisiert: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/2020_Position_Sars-CoV-2.pdf  

 

Ein Praxisschild für die Tür steht hier zum Download zur Verfügung: