Bayerische Ärzteversorgung reduziert wegen Coronakrise auf Antrag die Beiträge

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie verschiedene andere Versorgungsanstalten und Versorgungswerke auch, bietet die Bayerische Ärzteversorgung die Möglichkeit, den vorläufigen monatlichen Beitrag anzupassen. Dies kann eine schnell umsetzbare Möglichkeit darstellen, die eigene Liquidität in der momentanen Situation zu stützen. In der Mitteilung der Bayerischen Ärzteversorgung von Mitte April heißt es: 


 "Die Coronakrise führt in vielen Fällen zu sinkenden Patientenzahlen und finanziellen Einbußen. Vor diesem Hintergrund beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zur Beitragszahlung. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. 

 Niedergelassene und selbständige Mitglieder:
Sofern Sie angesichts der derzeitigen Situation von einem niedrigeren Gewinn als bislang mitgeteilt oder prognostiziert ausgehen, passen wir auf Antrag Ihren vorläufigen monatlichen Beitrag entsprechend an. Bitte legen Sie uns in diesem Fall die voraussichtliche Minderung detailliert dar, idealerweise mit Bestätigung Ihres Steuerberaters oder Vorlage einer Kopie des Antrages auf Anpassung der ESt-VZ.

Bitte beachten Sie, dass Ihr endgültiger Pflichtbeitrag auf der Grundlage des tatsächlich erzielten reinen Berufseinkommens festgesetzt wird und bei zu geringen Abschlagszahlungen entsprechend hohe Beitragsnachforderungen anfallen. Zudem ist die Höhe Ihres späteren Ruhegeldes abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge.

Wegen finanzieller Hilfsmaßnahmen, etwa durch Umsatzgarantien, Ausgleichszahlungen, Förderkredite oder Soforthilfen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen.

 
Angestellte Mitglieder:   
Sollten Sie von Kurzarbeit betroffen sein, berücksichtigt Ihr Arbeitgeber dies bei der monatlich an uns abzugebenden Meldung. Insofern wird auch Ihr Beitrag an die Bayerische Ärzteversorgung ggf. angepasst. Details müssten bei Bedarf durch Ihren Arbeitgeber geklärt werden."

Selbstverständlich ist dies nur ein Hinweis auf die Mitteilung der Bayerischen Ärzteversorgung vom 14.04.2020
und keine Empfehlung von Seiten der Bezirkszahnärztekammer (BKZ) Pfalz.

http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/baev/de/aktuelles/beitragszahlungenmitglieder