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Anmeldeunterlagen zur GAP-2

Sie befinden sich im dritten Ausbildungsjahr und somit steht für Sie im Sommer 2026 der zweite und letzte Teil Ihrer gestreckten Abschlussprüfung an.

Hier finden Sie das Anmeldeformular, mit dem Sie sich ab dem 1. Januar 2026 bis spätestens 6. Februar 2026 für diese Prüfung anmelden können.

Das Formular "Bestätigung Allgemein-praktische Ausbildung" ist nur erforderlich bei Ausbildungen in ausschließlich kieferorthopädisch und kieferchirurgisch tätigen Praxen sowie Einrichtungen in Kliniken und bei der Bundeswehr




Hinweise zum Ausfüllen

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie die Anmeldung auf der zweiten Seite und lassen Sie die Anmeldung von Ihrer Ausbildungspraxis bestätigen.

Des Weiteren muss Ihre Ausbildungspraxis noch mitteilen, ob Sie weniger oder mehr als 10 % Fehlzeiten während Ihrer bisherigen Ausbildungszeit haben. Bei mehr als 10% Fehlzeiten ist eine Aufstellung der Fehltage mit beizufügen.

Auch muss Ihr Ausbilder auf Seite drei der Anmeldung bestätigen, dass Sie die erforderliche praktische Ausbildung im Röntgen- und Strahlenschutz erhalten haben und an der Abschlussprüfung Teil 1 bereits teilgenommen haben.

 Um die Unterlagen zu vervollständigen, müssen Sie nun noch

  • einen aktuellen Lebenslauf

  • eine Kopie Ihres letzten Berufsschulzeugnisses (Schuljahr 2024/2025)

  • einen Nachweis über allgemein-praktische Tätigkeit (nur bei Ausbildung in ausschließlich kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Praxen sowie Einrichtungen in Kliniken und bei der Bundeswehr)

  • und Ihren betrieblichen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
    Klassisches Berichtsheft (mit Unterschriften der/des Auszubildenden und des Ausbilders)
    oder
    PDF-Dateien des Online-Berichtshefts mit Anlagen (per QR Code direkt über BLOK)

beifügen.

 

Die Unterlagen sind vollständig zusammenzustellen und in einem Paket oder Umschlag einzureichen.
Eine Vorabübermittlung einzelner Unterlagen per Fax oder Mail ist nicht erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass eine Zusammenführung einzeln übermittelter Unterlagen bei einem Eingang von ca. 300 Anmeldungen nicht gewährleistet werden kann.

 

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2026 oder nach dem 6. Februar 2026 bei uns eingehen, nicht berücksichtigt werden können. 

 

 

Hinweis zum Prüfungsvorbereitungsseminar

Ihre Bezirkszahnärztekammer bietet Ihnen für diesen Teil der Prüfung auch ein Prüfungsvorbereitungsseminar an. Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bzk-pfalz.de/index.php?view=content&ID_NODE_AKTIV=397#jcontent