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Zahnarztpraxen als Corona-Testeinrichtungen

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bittet die Zahnärzteschaft in Rheinland-Pfalz um Unterstützung: Damit sich mehr MitarbeiterInnen von Schulen und Kindertagesstätten schnell und unkompliziert testen lassen können, sollen in Zahnarztpraxen PoC-Antigen-Tests durchgeführt werden – befristet bis zum 31.3.2021. Hierzu erhalten Testberechtigte von ihren jeweiligen Einrichtungen eine Legitimationsbescheinigung („Erklärung zur Vorlage in der Testeinrichtung“), die der Praxis vorzulegen ist.

Die Praxis kann ihren Aufwand dem Land gegenüber in Rechnung stellen (in Höhe von 39 Euro). Weitere Kosten für die Schutzausrüstung, Schnelltests und Verbrauchsmaterial werden nicht übernommen.

Dazu gibt es jetzt ein Online-Portal zur Registrierung. Die Anmeldung per E-Mail ist ab sofort nicht mehr erforderlich.

Mehr Infos unter:

https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/schnelltestvermittlung/




BZK Pfalz


Bezirkszahnärztekammer Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Donnersbergweg 2
67059 Ludwigshafen

Die Geschäftszeiten sind:

Mo. - Do. von 09.00 bis 16.00 Uhr
und
Fr. von 09.00 bis 13.00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung.

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Telefon: 06 21 / 59 29 825 0 (Zentrale)
Telefax: 06 21 / 59 29 825 155
bzk@bzk-pfalz.de

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