/ Aktuelles / Pressemitteilung des BVAZ: Entbudgetierung zahnerhaltender Maßnahmen ebenfalls längst überfällig




Entbudgetierung

Pressemitteilung des BVAZ vom 22.01.2024

Entbudgetierung zahnerhaltender Maßnahmen
ebenfalls längst überfällig

 

Herzogenrath, 17.01.2024 

Nachdem die Forderung nach
Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen nunmehr endlich erfüllt
wurde, fordert der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in
Deutschland e.V. (BVAZ) den Kollegen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl
Lauterbach erneut auf, die durch das 2022 GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz erneut eingeführte strikte Budgetierung von
zahnmedizinischen Leistungen ebenfalls aufzuheben.
Die Einkommenssituation der Zahnarztpraxen hat sich in den letzten
Jahren durch verschärfte gesetzliche Regelungen, aber auch durch
gesamtgesellschaftliche Entwicklungen erheblich verschlechtert. Mit der
Wiedereinführung der strikten Budgetierung werden der
zahnmedizinischen Versorgung zugesagte Mittel für Zahnerhaltung, z. B.
für neue präventionsorientierte Parodontitistherapien sofort wieder
entzogen.
„Die Budgetierung ist in hohem Maße widersprüchlich und
kontraproduktiv“, beschrieb der Präsident des BVAZ, Dr. Andreas Bien, in
seiner Jubiläumsrede die anhaltend unbefriedigende Situation, Kosten
im Gesundheitswesen dadurch einsparen zu wollen, indem man
ausgerechnet präventive und zahnerhaltende Maßnahmen einem in
jeder Hinsicht unzureichendem Budget unterwirft.
„Aufschieben und Unterlassen führen zwangsläufig sowohl für die
Patienten zur schlechteren Versorgung als auch für die Versicherungen
zu sehr deutlich höheren Kosten durch notwendig folgende
Zahnersatzleistungen.“ Auch die allgemeinmedizinischen Folgekosten -
beispielsweise durch unterlassene Parodontitistherapie - würden höher
als die vermeintlichen Einsparungen bei den Zahnärzten sein. Davon
auszugehen, zu hoffen oder gar zu fordern, dass die auf
niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte das Budget
überschreitenden Leistungen kostenlos erbringen können, sei weltfremd
und geradezu unseriös. “Medizinische Leistungen müssen vollständig
honoriert werden“, forderte Bien auf der Jahreshauptversammlung des
BVAZ Ende letzten Jahres.
„Darüber hinaus fordern wir eine deutliche Punktwerterhöhung im
zahnerhaltenden Bereich sowohl in der gesetzlichen als auch der
privaten Gebührenordnung“, fuhr Bien fort, „da die Leistungen viel zu
niedrig honoriert sind, um den Kolleginnen und Kollegen den
entscheidenden Anreiz zu bieten, vorwiegend zahnerhaltend tätig zu
sein.“

 

Fragen? Interviewwünsche? Bitte sprechen Sie uns an!
Pressekontakt: Dr. Andreas Bien, Geilenkirchener Str. 349,
52134 Herzogenrath, E-Mail: kontakt@dr-bien.de